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Was muss auf mein Rezept?

Leider kommt es häufiger vor, dass Ärzte fehlerhafte oder unvollständige Ergotherapie-Verordnungen ausstellen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Anspruch auf einen Therapieplatz nur mit korrekt ausgefüllter Verordnung gewährleistet ist.
 

In 90% der Fälle, in denen wir einen Therapieplatz anbieten können, basiert die Verordnung auf dem Heilmittel ‘Psychisch funktionelle Behandlung’. Wir empfehlen eine Verordnung für "10 Behandlungseinheiten" mit einer Therapiefrequenz von "1-3 Mal wöchentlich". Dies stellt eine allgemeine Richtlinie dar, die in den meisten Fällen angemessen ist. 

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Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Verordnung korrekt ausgefüllt ist, zögern Sie bitte nicht, Rücksprache mit uns zu halten. Wir sind gerne bereit, Ihnen bei der Überprüfung zu helfen und weitere Unterstützung zu bieten.

Bitte denken Sie daran, dass ihr Rezept nur 28 Tage gültig ist!

Ausfüllhilfe Verodnung

Musterformular

Sie können Ihr Rezept auf unausgefüllte Felder selbst überprüfen und ggfls. Rücksprache mit dem/der verordnenden Arzt/Ärztin halten. Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier (auf das Bild klicken)

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