Sie verordnen. Wir behandeln – strukturiert und im Austausch mit Ihnen.
ergo momentum arbeitet psychisch-funktionell – für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ziele aus dem Assessment, Einzel- und Gruppentherapie und, wenn Sie ihn auf der Verordnung anfordern, ein ausführlicher Therapiebericht mit messbarem Verlauf.
Psychische Erkrankungen: Depression, Angst- und Zwangsstörungen, ADHS, Anpassungs- und Persönlichkeitsstörungen, Psychosen.
Kognitive Funktionsstörungen: Konzentration, Gedächtnis, Planen.
Zielsetzung aus dem Assessment, Verlauf in Zahlen – für Ihre Folgeverordnung.
Angebunden an die Komplexversorgung; Anfragen aus dem Entlassmanagement nehmen wir direkt an.
Therapieziele für das Feld auf Muster 13.
Das Feld „ggf. Therapieziele“ ist kein Muss. Wenn Sie aber Ziele eintragen, können Sie Ihre Patientinnen und Patienten gezielt zu uns schicken – und wir arbeiten vom ersten Termin an darauf hin. Der Katalog enthält die Formulierungen aus dem Heilmittelkatalog für PS1 bis PS4 und EN1 zum Übernehmen. Bleibt das Feld leer, klären wir den ergotherapeutischen Bedarf im Anamnesegespräch gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten.
- Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt der Selbstversorgung
- Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt interpersoneller Interaktionen und Beziehungen
- Verbesserung der Belastungsfähigkeit und Ausdauer
- Verbesserung der Tagesstrukturierung
- Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, des Selbstvertrauens und der Entscheidungsfähigkeit
Wie viel auf eine Verordnung passt.
Bei psychischen Erkrankungen ist oft schon zu Beginn absehbar, dass zehn Einheiten nicht reichen. Dann darf die Verordnung mehr umfassen – das erspart Ihren Patientinnen und Patienten einen zusätzlichen Weg in Ihre Praxis.
Höchstmenge im Regelfall. Frequenz meist 1–2 × wöchentlich; eine Spanne wie „1–3 ד lässt Raum, wenn es dem Patienten schlechter geht.
Bei Angst-, Belastungs- und Persönlichkeitsstörungen (PS2) sowie schweren psychischen Erkrankungen (PS3) sind bis zu 20 Einheiten auf einer Verordnung möglich.
Für PS1–PS4. Bei EN1 bis zum 18. Geburtstag 60 Einheiten. Bei medizinischem Bedarf ist mehr möglich.
Bei besonderem Verordnungsbedarf und langfristigem Heilmittelbedarf: Die Menge richtet sich nach der Frequenz, die orientierende Gesamtmenge gilt dann nicht.
Richtwerte – und was nicht dazu zählt.
Die KV Baden-Württemberg vereinbart für Heilmittel jährlich Richtwerte und Wirtschaftlichkeitsziele mit den Krankenkassen. Das Wichtigste für die Ergotherapie:
Langfristiger Heilmittelbedarf
Wird Ihrem Verordnungsvolumen nicht hinzugerechnet und unterliegt nicht der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Besonderer Verordnungsbedarf
Wird vor einer Richtwertprüfung in der Regel abgezogen. Welche Diagnosen dazugehören, steht in der bundesweiten Diagnoseliste. Wichtig: ICD-10-Code und Diagnosegruppe auf der Verordnung.
Blankoverordnung
Für Erwachsene mit PS3 (affektive und wahnhafte Störungen, Abhängigkeit) und PS4. Sie stellen die Diagnose, wir legen Menge und Frequenz fest. Blankoverordnungen gehören nicht zu den Wirtschaftlichkeitszielen.
Ihr aktueller Stand
Ihre eigenen Soll- und Ist-Werte zeigt die KVBW im Mitgliederportal (Verordnungshinweis Anlage 92).
Quellen: KV Baden-Württemberg (Stand Juni 2026), Heilmittel-Richtlinie des G-BA. Keine Rechtsberatung; bei Fragen hilft die Verordnungsberatung der KVBW.
Was auf der Verordnung stehen sollte.
Bitte nutzen Sie das Formular Muster 13
Muster 13 mit Ausfüllhilfe. Abbildung: Deutscher Verband Ergotherapie (DVE). Die Verordnung ist 28 Tage gültig – ab Ausstellung beginnt die Therapie innerhalb dieser Frist.
Heilmittel
Psychisch-funktionelle Behandlung. Bei Erwachsenen mit PS3 oder PS4 gern als Blankoverordnung – dann kombinieren wir Einzel- und Gruppentherapie nach Bedarf.
Diagnose und Gruppe
ICD-10-Code und Diagnosegruppe (PS1–PS4 oder EN1), dazu relevante Begleitdiagnosen. Klinikberichte und Medikamentenlisten können Patientinnen und Patienten zum Erstgespräch mitbringen.
Therapieziele
Ein bis drei Ziele aus dem Zielekatalog im Feld „ggf. Therapieziele“.
Therapiebericht
Wenn Sie einen Bericht wünschen, bitte ankreuzen. Sie erhalten dann einen ausführlichen Bericht mit messbarem Verlauf.
Dringlichkeit
„Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt: Beginn innerhalb von 14 Tagen statt 28. Im Entlassmanagement innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung.
Wer verordnen kann – und wie wir zusammenarbeiten.
Alle Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen
Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Facharztgruppen. Bei PS1 bis PS4 wird eine (kinder- und jugend-)psychiatrische oder neuropädiatrische Eingangsdiagnostik gefordert.
Rückmeldung und Austausch
Nach dem Anamnesegespräch erhalten Sie auf Wunsch eine Rückmeldung zu Zielen und Plan. Anfragen aus dem Entlassmanagement und über KSV-Psych bearbeiten wir vorrangig.
Wer zu uns passt
Angst- und Zwangsstörungen, Belastungs- und Anpassungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Depression und bipolare Störungen, Psychosen, ADHS – bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Nicht bei uns
Motorisch-funktionelle, neurologische oder orthopädische Behandlungen. Dafür verweisen wir gern an Kolleginnen und Kollegen in der Region.
Kurze Nachricht an die Praxis.
Freier Platz, Rückmeldung zum Verlauf, Formalien zur Verordnung oder Zusammenarbeit – schreiben Sie uns in zwei Minuten. Wir antworten innerhalb von zwei Werktagen. Bitte keine Patientendaten in das Formular – die besprechen wir am Telefon.